Lade Seite...
 

Energieausweise

 

Energieausweise dienen dazu den Energiestandard, also die Höhe des Energieverbrauchs von Gebäuden zu vergleichen. Sie dienen somit zur Dokumentation der Qualität bei Neubauten, und für Kauf- oder Mietinteressenten zur Abschätzung der künftigen Energiekosten.
Hintergrundinformationen zu den Arten von Energieausweisen haben wir hier dargestellt: Energieausweis

Wir sind ausstellungsberechtigt für alle Arten von Energieausweisen.

Unserer Leistungen zur Erstellung von Energieausweisen:

 
 

Verbrauchsausweis für Wohngebäude

 

  1. 1.

    Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten

  2. 2.

    Erfassung und Witterungsbereinigung der vorgelegten Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser

  3. 3.

    Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage einer Begehung vor Ort, oder auf Grundlage von aussagekräftigen technischen Unterlagen zum Gebäude

  4. 4.

    Einholen der Registriernummer und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

 

  1. 1.

    Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten und der Nutzungsprofile

  2. 2.

    Erfassung und Witterungsbereinigung der vorgelegten Energieverbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser

  3. 3.

    Erfassung der Stromverbrauchsdaten

  4. 4.

    Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage einer Begehung vor Ort und auf Grundlage von technischen Unterlagen zum Gebäude

  5. 5.

    Einholen der Registriernummer und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

 
 

Bedarfsausweis für Wohngebäude

 

  1. 1.

    Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten und der vorhandenen Planunterlagen sowie technischen Unterlagen

  2. 2.

    Begehung vor Ort zur Erfassung der Bauteilqualitäten und der Gebäudetechnik

  3. 3.

    Erstellung einer Energiebilanz

  4. 4.

    Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage der Energiebilanz

  5. 5.

    Bei Bedarf Darstellung der Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit

  6. 6.

    Einholen der Registriernummer und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

 

Es gibt viele Arten von sogenannten Nichtwohngebäuden, also Wohngebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, Es sind z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Krankenhäuser oder Gewerbebetriebe. Diese verschiedenen Nutzungsprofile müssen berücksichtigt werden. Außerdem spielt der Stromverbrauch eine große Rolle und wird daher mit bewertet. Energieausweise für Nichtwohngebäude, vor allem Bedarfsausweise, sind daher viel aufwändiger zu erstellen.

  1. 1.

    Erfassung der wesentlichen Gebäudedaten, der Nutzungsprofile und der vorhandenen Planunterlagen sowie technischen Unterlagen

  2. 2.

    Begehung vor Ort zur Erfassung der Bauteilqualitäten und der Gebäudetechnik einschließlich Stromverbraucher wie Beleuchtung

  3. 3.

    Zonierung des Gebäudes und Erstellung einer Energiebilanz nach DIN V 18599

  4. 4.

    Entwicklung von Modernisierungsempfehlungen auf Grundlage der Energiebilanz

  5. 5.

    Bei Bedarf Darstellung der Einsparpotenziale und Wirtschaftlichkeit

  6. 6.

    Einholen der Registriernummer und Erstellung des Energieausweises, gültig für 10 Jahre

Die voraussichtlichen Kosten für einen Energieausweis für Nichtwohngebäude können auf Grundlage der Pläne oder einer Ortsbegehung abschätzen.